Handlungsempfehlung für unsere Vereine:

Laut Aussage des DOSB sollten Vereine einen solchen Befreiungsantrag stellen, wenn sie bereits vom Transparenzregister erfasst sind und einen Gebührenbescheid für die vergangenen Jahre erhalten haben. So werden weitere Gebührenbescheide vermieden. Sollten in diesem Jahr Gebühren für das Jahr 2017 erhoben werden, sind diese gegebenenfalls verjährt. Für Sportvereine, die noch nie mit dem Transparenzregister zu tun hatten und somit auch keinen Gebührenbescheid für vergangene Jahre erhalten haben, besteht derzeit kein Handlungsbedarf.

Download:

Merkblatt Umgang mit dem Transparenzregister

Update Transparenzregister DOSB



Quelle: Landessportbund Sachsen e.V.