Momentan erhalten viele sächsische Vereine Gebührenbescheide für die Eintragung im Transparenzregister. Gemeinnützige Sportvereine können jedoch eine Befreiung von den Gebühren für die Führung des Transparenzregisters bei der registerführenden Bundesanzeiger Verlags GmbH beantragen.
Den Antrag kann der Verein (Stand Februar 2021) nur auf der Homepage des Bundesanzeiger Verlag GmbH (www.transparenzregister.de) stellen.
Dazu ist erforderlich, dass sich der Verein zunächst registriert und dann mit seinen Anmeldedaten unter „Anmelden“ einloggt. Unter „Meine Daten“ findet man das Formular „Antrag gem. § 24 Abs. 1 S.2 GWG“. Dieses bitte ausfüllen und verwenden. Weiterhin sind die nachfolgenden Nachweisdokumente als Datei vorzubereiten (PDF) und dann hochzuladen.
- Aktueller Vereinsregisterauszug mit Namen und Sitz des Vereins und unter Bezeichnung des aktuellen Vorstands mit Vertretungsbefugnis
- Nachweis der Identität der beantragenden Vorstandsmitglieder unter Vorlage einer Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises mit Lichtbild (§ 4 Abs. 2 S. 3 TrGebV)
- Nachweis der Gemeinnützigkeit des Vereins (z.B. KSt-Freistellungsbescheid)
Handlungsempfehlung für unsere Vereine:
Laut Aussage des DOSB sollten Vereine einen solchen Befreiungsantrag stellen, wenn sie bereits vom Transparenzregister erfasst sind und einen Gebührenbescheid für die vergangenen Jahre erhalten haben. So werden weitere Gebührenbescheide vermieden. Sollten in diesem Jahr Gebühren für das Jahr 2017 erhoben werden, sind diese gegebenenfalls verjährt. Für Sportvereine, die noch nie mit dem Transparenzregister zu tun hatten und somit auch keinen Gebührenbescheid für vergangene Jahre erhalten haben, besteht derzeit kein Handlungsbedarf.
Download:
Merkblatt Umgang mit dem Transparenzregister