Erste Schritte

Zunächst einmal: zahlen Sie weder übereilt den geforderten Betrag, noch senden Sie die unterschriebene strafbewehrte Unterlassungserklärung zurück.

Bitte prüfen Sie stattdessen umgehend Ihre Homepage auf eventuelle Mängel im Bereich des Datenschutzrechtes. Vorliegend ging es um Homepages von Vereinen, welche Google Fonts verwenden. Sollten Sie in Ihrer Homepage ebenfalls auf Google Fonts zurückgreifen, benötigen Sie zwingend die Einwilligung aller Besucher Ihrer Homepage. Hintergrund dessen ist, dass Google Fonts auf zwei Arten in eine Internetseite eingebunden werden kann:

1. Statische Variante (kein Aufbau einer Verbindung zu Google-Servern)

2.Dynamische Variante (automatischer Aufbau einer Verbindung zu Google-Servern mit gleichzeitiger Übertragung der IP-Adresse des jeweiligen Webseitenbesuchers)


Consent-Banner

Sofern Sie Google Fonts statisch in Ihre Internetseite eingebunden haben, bestehen datenschutzrechtlich und persönlichkeitsrechtlich keine Bedenken. Sofern Sie jedoch die dynamische Variante der Einbindung gewählt haben, benötigen Sie aufgrund der Weiterleitung der IP-Adresse des Webseitenbesuchers zwingend dessen vorherige Einwilligung. Diese können Sie über einen sogenannten Consent-Banner abfragen. Bitte setzen Sie sich dazu mit Ihrem Beauftragten für die Vereinshomepage in Verbindung.
Weitere Hinweise zur Umsetzung finden Sie hier:  Wie verwende ich Google Fonts DSGVO-konform? | Usercentrics.

Prüfen Sie darüber hinaus, ob Sie sonstige US-Dienste dynamisch in Ihre Homepage integriert haben und schalten Sie dann ebenfalls einen entsprechenden Consent-Banner vor oder verzichten Sie gänzlich auf die dynamische Einbindung von US-Diensten.

Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten haben, wenden Sie sich bitte an unsere Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Verena Wettengel oder gehen Sie zu einem Rechtsanwalt, der auf Datenschutzrecht spezialisiert ist.

Quelle: https://www.sport-fuer-sachsen.de/sportnachrichten/detail/achtung-abmahnungen-aufgrund-von-datenschutzverstoessen-drohen